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Die Decktaxen verstehen sich incl. MwSt. und sind nach Erhalt der ersten Samenportion bzw. bei Abholung der Stute fällig. Sollte das Geld 14 Tage nach Erhalt der Rechnung nicht bezahlt sein, behalten wir uns vor, weitere Spermalieferungen einzustellen.
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Mit der ersten Besamung wird eine Anzahlung von 300,00 € fällig. Das restliche Deckgeld wird 60 Tage nach der letzten Besamung in Rechnung gestellt. Bei Erstbesamung nach dem 1. Juli werden die angezahlten 300,- € bei Nichtträchtigkeit auf die folgende Decksaison angerechnet.
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Für Stuten, die nicht tragend geworden sind, ist eine tierärztliche Bescheinigung 60 Tage nach der letzten Besamung, spätestens jedoch zum 01.10.2021 vorzulegen. Falls die erforderliche Bescheinigung nicht fristgerecht zugesandt wird, ist das volle Deckgeld zu zahlen.
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Bei mehreren Stuten erhalten Sie für die zweite Stute 10% Nachlass, bei weiteren Stuten nach Absprache.
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Staatsprämien- und Sportregisterstuten sowie Hengstmütter erhalten einen Deckgeldnachlass von 50,- € ,falls nicht schon eine Ermäßigung aus einem anderen Grund gewährt wurde.
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Sämtliche gewährten Rabatte gelten grundsätzlich nicht auf die vorab zu zahlende Decktaxe von 300,- € .
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Sollte ein Hengst aus besonderen Gründen ( Krankheit, Turniereinsatz etc.) nicht verfügbar sein kann TG-Sperma eingesetzt oder ein Hengstwechsel angeboten werden.
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Um sicherzustellen, dass wir uns persönlich für Sie Zeit nehmen können, bitten wir um eine telefonische Anmeldung der Stute.
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Für Hengste der Station Zangersheide gelten die jeweiligen Deckbedingungen der Station.